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Kreditkarten versus NFC

Mastercard, Visa, Amex gegen Google

Wieder eine Erfahrung mehr – auch Analysten erkennen die Trends nicht immer. So wurden die auf dem kontaktlosen Bezahlen >NFC< (Near Field Communication) basierenden Methoden wie Google Wallet, Digital Wallet und andere, als die offenkundigen Totengräber der Barzahlung und Kreditkarte betrachtet. Doch Totgesagte leben länger. Klammheimlich warf ein neuer Konkurrent den Hut in den Ring, welcher Smartphones und Kreditkarte miteinander verknüpft. Damit ist nicht nur die Reanimation der Kreditkarte gegeben, sondern ihr erschließen sich dadurch ganze neue Märkte.

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Betrachten wir das am Beispiel Deutschlands. Hier haben sich Kreditkarten, anders als in den USA, noch keinesfalls umfassend durchgesetzt. Die Vorbehalte sind noch groß, und unzählige Geschichten mit Manipulation und Betrug sind – mehr oder weniger wahrheitsbehaftet - im Umlauf. Hierzulande zahlt jeder zweite Bürger (57 Prozent) bei einem Einkauf vor Ort lieber bar. Ein Paradigmenwechsel könnte hier von statten gehen, wenn mit der neuen Technologie das unkomplizierte Bezahlen mit Kreditkarte auch bei kleinen Geschäften oder Dienstleistern möglich ist.

Aufsatz für Kreditkarten

Das amerikanische StartUp-Unternehmen „Square“ gilt als Pionier bei der Einführung des neuen Terminals für Kreditkarten. Für das iPhone wurde bereits im Jahre 2009 ein Aufsatz vorgestellt, durch das förmlich überall – Netzverbindung vorbehaltlich – Kreditkarten gelesen werden können. Derartige Geräte, die es währenddessen auch von anderen Anbietern gibt, sind kostenlos oder werden zum Preis von ca. 10 Euro abgegeben. Den Aufsatz von Square zuzüglich Software gibt es für iPhone, iPad und Android-Geräte.
Square und andere bekommen für jede getätigte Abbuchung einen Betrag von ungefähr 2,7 bis 2,9 Cent (US- oder EU-Währung), werden also nach dem klassischen Inkassoprinzip auf diesem Sektor bezahlt. Der Kunde unterschreibt mit dem Finger auf dem digitalen Gerät.
Square ist ein Geschäftsmodell, das auf viele kleine Unternehmen setzt, welche sich keine größeren Terminals und Kontrakte mit den etablierten Kartengesellschaften leisten können. Ansteigend spielen aber mächtigere Partner eine Rolle: Square arbeitet in den USA zum Beispiel mit Starbucks und AT&T zusammen. Eine Ausdehnung – hin zu den ausländischen Märkten - ist geplant. Hierfür hat sich Square in einer vierten Finanzierungsrunde Venture Capital besorgt – zuletzt 200 Mio. Dollar.

Herausforderer iZettle, Payleven und Sumup

Wie heutzutage üblich, ahmen bereits lokale Anbieter das Geschäftsmodell nach. Beispielsweise sind das in Deutschland die Unternehmen Sumup, Payleven und das schwedische Unternehmen iZettle.
Auch die altbewährten Unternehmen der Kreditkartenbranche wie Visa oder Mastercard sowie PayPal sehen in den Westentaschenterminals eine Chance, das Bezahlen mit dem Plastikgeld oder via PayPal noch populärer zu machen. Auch in den USA findet dieses Methodik Beachtung, da das ehemals übliche Zahlen mit Scheck obsolet geworden ist. Außerdem führt die Payment-Card-Industrie natürlich einen Abwehrkampf gegen Google Wallet und ähnliche Ansätze. Fast alle arbeiten intensiv mit den diversen Startups zusammen, und Visa ist sogar direkt an Square beteiligt.

Apple unterstützt Kreditkartenfraktion

Apple unterstützt indirekt die Kreditkarte. Vergangenes Jahr lancierte Apple das neue Tool "Passbook" und unterlässt bisher  den Weg eines Digital Wallet zu gehen. Es weist Funktionen auf wie etwa das Punkte sammeln bei Kundenkarten. Darüber hinaus kann man Eintrittskarten, Geschenkkarten oder Coupons hinterlegen. Bisher ist das Bezahlen aber (noch) ausgeschlossen. Anscheinend zahlt der Konsument aktuell noch lieber mit Kreditkarte oder in bar – zumindest in der Annahme von Apple.

Die Zuverlässigkeit von neuen Technologien im täglichen Einsatz dürfte entscheidend dazu beitragen, wie die weitere Entwicklung im Kampf um die Bezahlsysteme weiter geht. Beispielsweise ist NFC seit einem Jahrzehnt auf dem Markt und von einem Durchbruch dieser Technologie ist bisher weit und breit nichts zu sehen.

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Cloud-Zugang bei Microsoft SkyDrive wegen privater Daten gesperrt
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Microsoft hat jetzt einen gegenwärtigen Fall offiziell kommentiert, bei dem ein Niederländer den Zugang zu seinen in der Cloud abgelegten Daten „verlor“. Nachdem man auffällige Dateien automatisiert aufgespürte, verlor der Leidtragende neben den privaten Daten auch den Zugang zu seinen E-Mails und dem Xbox Live Konto. Angeblich habe man gesetzwidriges Material entdeckt. Klaut hier die Cloud unsere Daten?

SkyDrive und weitere ähnliche Cloud-Dienste sind weit mehr als eine schlichte Ausweitung der eigenen Festplatten. Alle Anbieter legen in ihren Nutzungsbedingungen fest, unter welchen Voraussetzungen sie auf die Daten zugreifen und wann User-Zugriffe total abgedreht werden dürfen. In diesem Fall geschah dies anscheinend ohne jede Vorwarnung.

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Die Begebenheit ereignete vergangenes Jahr im Mai einem Nutzer des niederländischen Forums „Gathering of Tweakers“.  Zunächst dachte der Betroffene an einen Hack oder daran, sein Passwort falsch eingetippt zu haben. Auf sein Microsoft-Live-Konto konnte er - weil auch dieses von der Sperrung betroffen war – nicht zugreifen. Auch fernsprechen via VOIP ging nicht, weil er sich nicht erfolgreich anmelden konnte. "Ich kann fast nichts", schrieb der Betroffene. E-Mails versenden, den Marktplatz, Xbox Live oder SkyDrive nutzen, nichts ging. Auch das wiederholte Zurücksetzen seines Passwortes war nicht von Erfolg gekrönt. Zwei Tage nach der Sperrung bekam er eine Nachricht, in seinen Daten (bis 12 GB) seinen Dateien gefunden worden, die den Nutzungsbedingungen von Microsoft widersprechen. "Eine falsche Datei und alles ist verloren." Er sei sich nicht sicher, ob dort noch Fotos seiner Freundin oder Links zu Webseiten gespeichert waren, die als Blasphemie interpretiert werden könnten. Das genaue Beweisgrund für der Sperrung ist ihm bis heute fremd.

Microsoft akzentuiert in der offiziellen Auskunft, es gebe bei ihnen strenge interne Richtlinien, unter welchen Voraussetzungen der Einblick in die Daten der Kunden erlaubt sei. Dies geschehe nur, sofern die Software zur automatisierten Ermittlung von illegitimen Inhalten anschlägt. Was den Nutzer mit Namen „WingsOfFury“ am meisten wurmt, ist, dass die Sperre ohne Vorwarnung aktiviert wurde und er somit keine Chance mehr hatte, auf seine ausgelagerten Daten zuzugreifen. Der Betroffene will nun auf einen anderen Dienstleister ausweichen. Allerdings könnte sich der Umstand dort ohne eine umfassende Prüfung der eigenen Bilder und Links eventuell schon bald wiederholen. Auch die anderen Unternehmen prüfen die hochgeladenen Daten, ob diese ihren Bedingungen entsprechen. Selbst Urheberrechtsverletzungen in kleinerem Umfang oder Urlaubsfotos vom Strand, die falsch interpretiert werden, können bereits zu einer Sperre des Accounts führen.

(Textquelle: gulli.com)

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BGH erlaubt Werbung mit Namen der Konkurrenz
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Unternehmen dürfen im Internet auch mit den Namen von Wettbewerbern werben - zumindest, wenn es dabei um Stichwortvermarktung in Suchmaschinen geht. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Bei durch Such-Stichwörter gesteuerten Werbung im Internet dürfen Unternehmen auch Markennamen von Wettbewerbern als Stichwort verwenden. Die Markenrechte werden dadurch nicht verletzt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil entschied. Voraussetzung ist danach nur, dass sich die Anzeigen klar von den regulären Suchergebnissen abheben.

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Google bietet Unternehmen gezielte Werbung über sogenannte AdWords an. Die kurzen Anzeigen erscheinen immer dann, wenn Nutzer nach bestimmten Begriffen suchen, die der Auftraggeber der Anzeige bestimmen kann. Bezahlt wird je Klick auf die Anzeige, mit dem der Nutzer auf die betreffenden Internetseiten gelangt. Im Streitfall hatte ein Internet-Shop für Pralinen, Schokolade und Geschenke "most pralinen" als eines der Stichwörter für seine Anzeige gewählt. Most ist ein deutscher Pralinenhersteller, der seine Produkte über einen eigenen Most-Shop auch im Internet vertreibt. Der Auftraggeber der Anzeige dagegen verkauft keine Most-Pralinen. Most war daher der Ansicht, der eigene Markenname werde rechtswidrig missbraucht. Der BGH wies die Klage ab. Eine Markenverletzung sei ausgeschlossen, wenn "die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält". Dies sei hier der Fall gewesen. Ein Negativ-Hinweis, dass der beworbene Wettbewerber die ursprünglich gesuchte Marke nicht verkauft, sei nicht erforderlich. Ähnlich hatte der BGH bereits Anfang 2011 im Streit um die Dildo-Marke Bananabay entschieden.

(Az: I ZR 217/10) cis/dpa

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Grundlagen der Suchmaschinen-Optimierung für den „Newsroom“
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Für Redakteure und Journalisten gehört das Arbeiten mit Abgabefristen zum täglichen Leben. In einem 24x7 Online-Newsroom ist die Terminfrist „jetzt“ und das immer. Die wichtigsten Elemente einer Nachricht in diesem Umfeld sind Geschwindigkeit und Genauigkeit. Es gibt hier keine Zeit, eine Stichwortanalyse für den SEO Prozess durchzuführen. Auch der Re-Write Prozess für SEO macht an dieser Stelle keinen Sinn.

Doch selbst unter diesem immensen Zeitdruck gibt es Dinge, mit denen selbst bei aktuellen Nachrichten SEO verbessert werden kann. Diese sollten dann auch Bestandteil des natürlichen Workflows werden. Viele der folgenden Empfehlungen sind einfache Formen des guten Schreibens, sowie das Weiterentwickeln von Fähigkeiten, welche das „Handelskapital“ einer Blog-/News-Organisation sind.

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SEO-Tipps für Redakteure und Journalisten, selbstverständlich unter Beachtung des rechtlichen Rahmens:

  • Klar definieren, welche Informationen hinter der Textaussage stehen und welche durchsuchbare Informationen über das „wo“ und „wann“ anfallen.
  • Deutlich und vollständig zu identifizierende Personen. Fotos sollten eine Schnittlinie mit Vor-und Nachnamen enthalten. Die zusätzliche SEO Maßnahme ist es, dass diese identifizierenden Informationen in allen alt-Tags enthalten sind.
  • Strukturieren Sie die Geschichte mit Zwischenüberschriften. Bei Web-Scan beachten, dass 500 Wörter ohne Pause nicht scannbar sind. Die Verwendung von zwei oder drei Unterüberschriften in Ihrem Artikel wird empfohlen. Verwenden Sie klare Informationen und aussagekräftige Worte für die Unterüberschriften.
  • Schreiben Sie eine SEO relevante Überschrift. Einfügen von Spezifikationen wie Vorname und Nachname, ebenso die Stadt, und für die Nachrichten einfach zu verstehende Worte. Verwenden Sie keine klugen „Überschriften“, das Internet ist kein Zeitungskiosk.
  • Wenn in dem "title"Tag-Informationen verwenden werden, dann nach der Formel: Überschrift + Kategorie + Namen der News-Organisation.
  • Die Überschrift sollte eine "h1" Tag sein. Unterüberschriften sollten mit "h2" und "h3" Tags belegt werden.

Artikel sind nicht zu paginieren. Lange Stücke in zwei oder mehrere Artikel aufteilen. Jeder Artikel soll eine Überschrift und Informationsstruktur enthalten. Inhaltlich verwandte Artikel sind zusammen mit internen Links und Keyword spezifischen· Ankertexten zu versehen.

Für technische Redaktionen:

  • Schlüsselwörter aus dem Artikel und der Überschrift sollten in der URL vorhanden sein.
  • URLs müssen eindeutig für jeden Artikel und dauerhaft vorliegen.
  • Für die URLs sind ein nicht datumsnumerischer Code von mindestens drei Ziffern Voraussetzung.
  • CSS-Dateien in externe Dateien auslagern, damit diese zwischengespeichert (gecached) werden. Diese Maßnahme verbessert die Benutzerfreundlichkeit und die Performance ihrer URLs.

Wenn Geschichten für Google News berücksichtigt werden wollen, gibt es zusätzliche Anforderungen für URLs. Der Vorteil einer news-spezifischen Sitemap ist schnell erkennbar.

Ein paar kurze Beispiele für die praktische Umsetzung der Tipps:

Seien Sie einzigartig. Jede Seite Ihres Artikels, die im Volltext angezeigt wird, muss eine eindeutige URL haben. Es können keine Seiten in Google News angezeigt werden, welche unter einer URL angelegt oder denen keine Links zu Seiten des jeweiligen Artikels gewidmet sind.

Dauerhaft sein. Beispielsweise sind Suchmaschinen nicht in der Lage Seite wie www.meineseite.de/artikel1.html zu durchsuchen, wenn unter diesem Link jeden Tag eine andere Geschichte erscheint. Um sicherzustellen, dass die Links zu Artikeln richtig funktionieren, muss jeder Artikel auf einer Nachrichten-Website einer einzigartigen URL zugeordnet werden, und diese URL muss dauerhaft sein. Diese Seite kann also nicht wiederverwendet werden.

Verwenden und anzeigen einer dreistelligen Zahl. Die Adresse für jeden Artikel muss eine eindeutige Nummer aus mindestens drei Stellen beinhalten. So kann beispielsweise ein Artikel von Suchmaschinen nur schlecht analysiert werden, mit folgender  URL: http://www.meineseite.de / news / artikel89.html. Deutlich besser ist die Verwendung einer URL nach diesem Muster: http://www.meineseite.de  /news / artikel789.html.

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Betrachtung über die Themenrelevanz von Backlinks
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Sehr umstritten ist das Thema um die Bedeutsamkeit von Backlinks. Bedingt durch eine Polarisierung stehen zwei Hypothesen im Raum. Auf der einen Seite die Meinung, dass themenrelevante Backlinks die einzig zählbaren Links sind. Die Gegenthese beruht auf der Annahme, dass die Backlinks lediglich nur besser gewertet werden und darüber hinaus auch mehr Einfluss auf das Ranking haben. Diese Betrachtung steht im Bewertungszusammenhang mit themenfremden oder nur bedingt themenrelevanten Links. Dass Google themenrelevante Links bereits erkennt und bewertet ist bei Experten unbestritten.

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Wir sehen noch keinen Einfluss der Themenbedeutung bei Backlinks hinsichtlich des Ranking. Diese Erkenntnis basiert auf unseren eigenen Tests. „Probieren geht über studieren“, so ein bekanntes Sprichwort.

Bei strukturiertem Vorgehen ist das Analysieren der SERPs (Search Engine Result Pages) empfehlenswert. Die einfachste Variante zu erkennen, dass die Relevanz der Thematik noch keine ausgeprägte Rolle im Ranking der Suchergebnisse spielt, erkennt man bei umkämpften Keywords.  Betrachtet man den Begriff „game“ so ist auffällig, dass Wikipedia erst auf dem sechsten Platz auftaucht. Aber Wikipedia weist doch fast nur themenrelevante Links auf. Dem hingegen weisen die anderen Webseiten in der Trefferliste der ersten zehn überwiegend themenfremde Links auf.

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